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   OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01   

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OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01 (https://dejure.org/2001,23020)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2001 - 4 MA 1500/01 (https://dejure.org/2001,23020)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2001 - 4 MA 1500/01 (https://dejure.org/2001,23020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mitwirkungspflichten nach § 61 SGB I; Kürzung oder Versagung der Sozialleistung bei Unterbleiben geforderter Mitwirkungshandlungen nach § 66 SGB I

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs 1 VwGO; § 61 SGB 1; § 66 SGB 1
    Briefkasten; Mitwirkungshandlung; Mitwirkungspflicht; Poststempel; Sozialleistung: Kürzung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01
    Verschuldet ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1976 - BVerwG 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248 und vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01
    Angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz des Betroffenen (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; Beschl. v. 11. April 1991, NJW 1991, S. 2277; Beschl. vom 23. September 1992, NJW 1993, S. 720, und Beschl. vom 6. Oktober 1992, NJW 1993, S. 847) dürfen restliche Zweifel, zu welchem Zeitpunkt der Brief zur Post gegeben wurde, nicht zu Lasten der Antragsgegner gehen.
  • BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01
    Angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz des Betroffenen (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; Beschl. v. 11. April 1991, NJW 1991, S. 2277; Beschl. vom 23. September 1992, NJW 1993, S. 720, und Beschl. vom 6. Oktober 1992, NJW 1993, S. 847) dürfen restliche Zweifel, zu welchem Zeitpunkt der Brief zur Post gegeben wurde, nicht zu Lasten der Antragsgegner gehen.
  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01
    Angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz des Betroffenen (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; Beschl. v. 11. April 1991, NJW 1991, S. 2277; Beschl. vom 23. September 1992, NJW 1993, S. 720, und Beschl. vom 6. Oktober 1992, NJW 1993, S. 847) dürfen restliche Zweifel, zu welchem Zeitpunkt der Brief zur Post gegeben wurde, nicht zu Lasten der Antragsgegner gehen.
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01
    Verschuldet ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1976 - BVerwG 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248 und vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01
    Angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz des Betroffenen (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; Beschl. v. 11. April 1991, NJW 1991, S. 2277; Beschl. vom 23. September 1992, NJW 1993, S. 720, und Beschl. vom 6. Oktober 1992, NJW 1993, S. 847) dürfen restliche Zweifel, zu welchem Zeitpunkt der Brief zur Post gegeben wurde, nicht zu Lasten der Antragsgegner gehen.
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